Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für TypeCycle
Lizenzgeber: Thomas Kaltschmidt, bitmix cross media, Rolfskamp 15, 31832 Springe, contact@bitmix.de
Software: TypeCycle – Konvertierungswerkzeug für Dokumentformate
Stand: 09.09.2026
Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig, bevor Sie die Software installieren oder nutzen. Mit der Installation, dem Kopieren oder der sonstigen Nutzung von TypeCycle erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren oder verwenden.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Software „TypeCycle“ einschließlich der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend „Software"). Die Software dient der Konvertierung von Dokumentinhalten zwischen unterstützten Formaten (u. a. RTF, HTML, InDesign Tags, ICML) und wird dem Lizenznehmer in lauffähiger Form (Objektcode) überlassen.
2. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Laufzeit des Jahresabonnements befristetes und nicht übertragbares Recht ein, die Software auf bis zu zwei (2) eigenen Endgeräten zu installieren und zu nutzen.
Eine Nutzung auf mehr als zwei Geräten oder durch mehrere Personen gleichzeitig ist nur mit einer entsprechend erweiterten Lizenz gestattet.
Die Freischaltung der Software erfolgt über einen personengebundenen Lizenzschlüssel bzw. eine Aktivierung gegenüber dem Lizenzserver des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzschlüssel vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3. Nutzungsbeschränkungen
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt,
– die Software zu vervielfältigen, außer soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zu Sicherungszwecken erforderlich ist;
– die Software zu vermieten, zu verleihen oder Dritten in sonstiger Weise entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen (Unterlizenzierung);
– die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG ausnahmsweise gesetzlich zulässig ist;
– Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder sonstige Identifikationsmerkmale zu entfernen oder zu verändern;
– technische Schutzmaßnahmen (z. B. die Lizenzschlüssel-Prüfung) zu umgehen oder zu manipulieren.
4. Testversion (Demo)
Die Software kann ohne Lizenzschlüssel kostenlos und zeitlich unbegrenzt im Demomodus genutzt werden. Im Demomodus sind alle Funktionen nutzbar; in den Ausgabedokumenten wird der Inhalt verfremdet. Der Demomodus dient der Evaluierung der Software vor einem etwaigen Erwerb.
Eine Umgehung der Funktionsbeschränkung des Demomodus (Verfremdung der Ausgabedokumente) ist nicht gestattet.
Für den Demomodus wird keine Gewährleistung übernommen; Ziffer 7 gilt entsprechend, soweit gesetzlich zulässig auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im zumutbaren Umfang eingeschränkt.
5. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Lizenzgeber bzw. seinen Lizenzgebern. Dieser Vertrag räumt dem Lizenznehmer ausschließlich die in Ziffer 2 genannten Nutzungsrechte ein; weitergehende Rechte werden nicht übertragen.
6. Updates und Support
Der Lizenzgeber kann, ist aber nicht verpflichtet, Updates, Patches oder neue Versionen der Software bereitzustellen.
Umfang und Dauer eines etwaigen Supports richten sich nach der gesondert vereinbarten Supportvereinbarung bzw. den Angaben auf der Produktwebsite.
7. Gewährleistung
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei Nacherfüllung hat der Lizenzgeber nach seiner Wahl das Recht, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Version bereitzustellen.
Eine Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft oder dass sämtliche Formatkonvertierungen verlustfrei erfolgen, wird nicht übernommen.
8. Haftung
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Lizenzgeber der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Lizenznehmer ist für die Sicherung seiner Daten vor der Konvertierung selbst verantwortlich.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Das Nutzungsrecht besteht für die Laufzeit des Jahresabonnements und endet mit dessen Ablauf oder Kündigung, sofern es nicht verlängert wird. Voraussetzung ist, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrags einhält.
Der Lizenzgeber kann das Nutzungsrecht bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag, insbesondere gegen Ziffer 3, fristlos widerrufen.
Mit Beendigung des Nutzungsrechts ist die Software vom Lizenznehmer zu löschen bzw. zu deinstallieren; die unveränderte Nutzung im Demomodus bleibt zulässig.
10. Datenverarbeitung
Bei der Aktivierung und Nutzung der Software können personenbezogene Daten (z. B. Lizenzschlüssel, Geräte-ID) verarbeitet werden. Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung des Lizenzgebers.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Springe/Hannover ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.